In Notlagen müssen Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zur Triage gekippt.
Aus welchem Grund das Urteil gefallen ist, ist letztendlich erst mal nebensächlich, es hat zum Glück ein schlechtes Gesetz (so schlecht, dass es tödlich war) außer Kraft gesetzt, das als reine Symbolpolitik gemacht wurde, um den Empörungszirkus der Massenmedien, die scheinbar überhaupt erst durch die Pandemie von Triage gehört hatten, zu besänftigen.
Aus welchem Grund das Urteil gefallen ist, ist letztendlich erst mal nebensächlich, es hat zum Glück ein schlechtes Gesetz (so schlecht, dass es tödlich war) außer Kraft gesetzt, das als reine Symbolpolitik gemacht wurde, um den Empörungszirkus der Massenmedien, die scheinbar überhaupt erst durch die Pandemie von Triage gehört hatten, zu besänftigen.