Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Kann mir wer erklären, warum jemand der im öffentlichen Raum in einem Auto sitzt sich “offensichtlich nicht im öffentlichen Raum befindet”?
Haben Autos da irgendein magisches Privatsphäre-Schutzschild? Wenn man am Rad sitzt, gilt das auch? Oder geht es um die Kuppel rundherum? Dann müsste ja auch ein weiter Regenponcho zählen, oder?
Oder ist das wieder mal ein Fall von “für den Gott Auto zählen andere Regeln”?
Autos sind eh datenschutztechnisch total merkwürdige Geräte:
- Das innere zählt als Privatgrund, ist aber natürlich von außen und auch per Fotos problemlos zu sehen und wird im öffentlichen Raum gelagert
- Nummernschilder zählen als personenbezogene, schützenswerte Daten, müssen aber vorne und hinten groß und maschinenlesbar sichtbar sein. Im Ergebnis kannst du im öffentlichen Raum kaum ein Foto machen ohne personenbezogene Daten zu erfassen
- Gleichzeitig haben Autos auch zig Kameras, die den öffentlichen Raum filmen. Auf die Tesla-Kameras kannst du auch extern per App zugreifen. Der Privatdetektiv muss also nicht mehr so schmierig im Wagen hocken, um den Verdächtigen zu überwachen, sondern kann einfach sein Auto da parken. Das ist natürlich eigentlich hart verboten, bei Autos interessiert das aber keine Sau.
- Die Erstellung von Bewegungsprofilen ist eigentlich verboten, aber gleichzeitig betreibt die Polizei fleißig Nummernschildscanner und naja, diese Geschichte mit den Mautdaten ist auch wild
tatsächlich ja, Autoinnenräume gelten rechtlich als Privatgrund, vergleichbar mit deiner Wohnung/Haus
Wild. Das heißt, wenn man im Auto auf öffentichem Grund sitzt und durch die Scheiben klar sichtbar ist hat man ernsthaft mehr Schutz als wenn man auf seinem Privatgrund ohne Hecke/Sichtschutz sitzt?
Nein. Selbst deine Terrasse hat denselben Schutz, egal ob mit oder ohne Sichtschutz. Jemanden auf seinem eigenen Balkon zu filmen ist auch verboten. Es gibt aber ausnahmen und idR. muss wie hier ein Gericht deine Privatsphäre klären. Daher empfiehlt sich ein Sichtschutz. Deswegen kann ich auch kein Beispiel nennen was erlaubt und was verboten ist, man muss sich da an Rechtsprechungen orientieren, so wie in dieser. Während Corona wurde ähnlich gesprochen und man musste im Auto keine mindestabstand oder andere versammlungs Ordnungen einhalten
Du hast den gleichen Schutz wenn dein Haus keine Hecke hat und man dir vom Gehweg aus ins Wohnzimmer gucken kann.
Finde ich okay. Die persönlichkeitsrechte der geklagt habenden Person sind von Relevanz. Der Angeklagte und andere diese App nutzende Menschen, können das ja auch zukünftig weiter so handhaben … mit etwas mehr Vorsicht wen oder was sie da alles ablichten und hochladen.
Zum einen ja. Zum anderen heißt das aber, dass man keine Beweisfotos mehr schießen darf, wenn noch jemand im Auto sitzt, außer, man schafft es, bereits bei der Aufnahme des Fotos (denn das ist ja schon eine Datenverarbeitung nach DSGVO) zu verhindern, dass die Person erkennbar ist. Eigentlich wären ganz normale Blitzerfotos schon unzulässig, wenn die DSGVO Strafverfolgung nicht explizit von der Regelung ausnehmen würde.
Das heißt, dass ich eine Straftat nicht durch ein Foto beweisen darf, wenn es mir nicht gelingt, sicherzustellen, dass ich keine Unbeteiligten ablichte. Das finde ich schon doof.
Gesprochen von meinem Richtersessel.
Naja, im Artikel steht, dass das Hochladen auf wegli die automatische Datenverarbeitung war, die gegen die DSGVO verstoßen hat. Nur ein Foto machen ist also immer noch ok
Dann braucht die Äpp halt nen eingebauten Pixelierer um Gesichter zu zensieren vorm hochladen.
Bingo ingo, und vlt nen hinweis, von hinten zu fotografieren.
En kennzeichen verpixler wäre eher suboptimal
vlt nen hinweis, von hinten zu fotografieren.
Oder von weiter weg, sodass der Beifahrer nicht mehr erkennbar ist.
Nur ein Foto machen ist also immer noch ok
„Verarbeitung“ [bedeutet] […] das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung
Fotografieren ist Speichern, also unzulässig.
Der verlinkte Artikel enthält nur Begriffsbestimmungen, keine Aussage darüber, was unzulässig ist.
Das heißt, dass ich eine Straftat nicht durch ein Foto beweisen darf, wenn es mir nicht gelingt, sicherzustellen, dass ich keine Unbeteiligten ablichte. Das finde ich schon doof.
Das Stichwort ist hier Güterabwägung und Weiterverarbeitung. Zu letzterer ist ja schon was gesagt worden, erstere ist aber auch nicht zu unterschätzen. Und da ist eine OWI halt anders zu bewerten als eine Straftat.
Es geht um parkende Autos, die mit beweglichen Handykameras fotografiert werde? Kann man da nicht in einem Winkel oder aus einer Entfernung das aufnehmen, dass die Person schon auf der Aufnahme unkenntlich, bzw. gar nicht erst drauf ist?
Zum anderen heißt das aber, dass man keine Beweisfotos mehr schießen darf, wenn noch jemand im Auto sitzt, außer, man schafft es, bereits bei der Aufnahme des Fotos (denn das ist ja schon eine Datenverarbeitung nach DSGVO) zu verhindern, dass die Person erkennbar ist.
Ich weiß nicht, wie die App das macht, aber ich packe immer großzügig schwarze Flächen auf unbeteiligte Personen und Nummernschilder, und melde die ganz normal über die Onlinewache.
Fühlt sich für mich falsch an. Das Gericht mag dem Buchstaben des Gesetzes hier absolut korrekt folgen, aber die Frage, welcher Schaden dem Beifahrer wirklich entstanden ist, wäre schon interessant. Die DSGVO ist eine gute Sache, aber bei weitem nicht perfekt. Ich wünschte, der Gesetzgeber würde hier mal Bilanz ziehen und in der Anwendung mehr Klarheit und Augenmaß schaffen.
Im Artikel steht:
Zusätzlich [zur Löschung des Bilds] sprach das Gericht 100 Euro Schadensersatz zu: Nicht, weil die Daten missbraucht wurden, sondern weil der Kläger für rund eineinhalb Jahre die Kontrolle über sie verlor. Schon dieser Kontrollverlust kann laut Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein immaterieller Schaden sein. 100 Euro seien, so das OLG, “angemessen, aber auch ausreichend”.
Finde das ist schon ziemlich klar nicht einfach nur dem Buchstaben des Gesetzes gefolgt, sondern abgewogen was sinnvoll ist und dem Sinn des Gesetzes entspricht.
Wäre man also fein dabei gewesen, wenn man Fahry auf dem Bild zensiert hätte?
Ich bin kein Anwalt, aber für mich klingt es so, ja
Die Betragshöhe von 100 Euro sind auch fair. Ist kein großer “Schadenersatz”.
Sehe ich auch so. Da kommt halt nochmal ein Vielfaches von drauf für die Anwaltskosten des Klägers. Verstehe wieso das so läuft, aber ich finde da könnte man noch am ehesten drüber nachdenken ob das so fair ist, wenn der Verfahrenswert so gering ist








