Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Wenn ich mich recht an mein erstes Semester Recht erinnere, dann basiert das deutsche Rechtssystem u.a. auf dem Grundprinzip, dass alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist.
Das führt manchmal zu unangenehmen Gesetzeslücken wie diesen, aber ich sehe das nicht als grundsätzliches Problem, sofern diese Lücken - falls angemessen - zeitnah geschlossen werden.
Freilich sollte man dabei auch bedenken, dass ein Abschreckungseffekt durch die Einführung oder Verschärfung von Gesetzen nicht nachweisbar ist, d.h. ein Gesetz, das dieses Problem adressiert, wird nicht verhindern, dass Spanner mit elektronischer Hilfe spannen, sondern nur bestenfalls diejenigen bestrafen, die es tun. Gerade bei einer Tat wie dieser, die naturgemäß nur selten entdeckt wird, kann man auch nicht mit hohen Aufklärungs- und Verurteilungsraten rechnen, d.h. Abschreckung auf diesem Wege ist weitgehend ausgeschlossen.
Handys in der Sauna? Wie kringelig ist das?
Jetzt verstehe ich, warum Collien Fernández Deutschland als “Täterparadies” bezeichnet hat. Es ist super weird, dass solches klar sexuell motiviertes Verhalten nicht sanktioniert wird.
Ich war seit Jahren nicht mehr in der Sauna deswegen. Jeder hat sein Handy draußen und man weiß nicht, wer einen filmt. Und das eine Mal, als ich einen Typen beim filmen erwischt habe, hatte er das Handy natürlich weggelegt als ich mit dem Mitarbeiter zurückkam und der Mitarbeiter hat nur mit den Schultern gezuckt und nichts gemacht.
In welcher Sauna ist denn bitte irgendein Gerät mit Kamera erlaubt? Wenn bei uns in der Sauna jemand im textilfreien Bereich mit Handy entdeckt wird, fliegt er hochkant mit Hausverbot raus
Also ich habe das in mehreren erlebt. In kleinen Saunen in kommunalen Schwimmbädern und auch in großen Saunalandschaften. Offiziell steht manchmal ein Schild da, dass Smartphones verboten sind, aber niemand unternimmt etwas.
Angesehen davon das es maximal strange ist da ein handy mit reinzunehmen. Bin ich sehr erstaunt das Leute der Hardware diese umgebung zutrauen.
Nehme mein handy auch manchmal mit (private sauna). Mein pixel beschwert sich, wenn es zu warm wird. Je nachdem welche sauna, sollte es eigentlich ganz gut halten. Nur in der 90 grad sauna oben auf der bank wird es schnell zu viel.
Frage: könnte man da mit DSGVO dran? Wenn die fotos in irgendeiner cloud gespeichert werden, ist das dann doch automatisierte Verarbeitung und man könnte sich dann darauf berufen oder nicht?
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.
Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für “ausschließlich persönliche Tätigkeiten” angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.
Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
Zwar findet die Richtlinie keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird (Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie). Allerdings, so urteilt das Gericht, ist diese Ausnahme eng auszulegen. Daher kann derjenige, der eine Videoüberwachung auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre richtet, dies nicht als „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ geltend machen.
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.
Schon das Aufnehmen des Fotos ist eine „Verarbeitung” nach DSGVO, da das Foto ja gespeichert wird.
Nee, DGSVO gilt hier wahrscheinlich nicht, siehe Art. 2, Abs. 2 c): “Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten”.
Hier mal ein Beispiel was die DSGVO dazu sagen könnte:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2022-01-27-DE-1847.php
Waren hier sogar angezogene Mädchen/Frauen. Ich gehe mal davon aus, dass identifizierende biometrische Merkmale wie Gesichter hier eine Bedeutung haben. Ich denke auch, dass, wie bleistift2 schon sagt, die bloße Aufnahme schon reichen würde, da es ja technisch schon eine Verarbeitung ist.
In dem Fall war’s auf Basis von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Aber wenn ich das richtig sehe auch nur, weil sich der Täter nicht gegen das Bußgeld gewehrt hat. Das wurde ja als Bußgeld von der Behörde verhängt. Glaube, ein Richter hätte den Bescheid auf Grundlage von DSGVO relativ schnell kassiert.
Hat der Täter wohl nicht gemacht, weil ein findiger Richter ggf. was Schlimmeres (für den Täter) daraus gemacht hätte.
Ein findiger Richter hätte da auch nichts machen können.
Hab mal die volle Story rausgesucht:
DSGVO hat hier eindeutig geregelt.
Naja gut, der letzte Satz sagt ja, sie hat geregelt, weil der Täter das Bußgeld akzeptiert hat. Finde das andere Urteil da einschlägiger. Es bezieht sich zwar auf die vorhergehende Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber die war ja schon recht wesensgleich.
Hatten wir beide nicht neulich schon eine Diskussion wg. Art. 2 DSGVO? Hab’ da so ein Deja-Vu 😅
Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…
Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).
Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.
Mangels geeigneter Gesetzgebung wäre es hier das beste den Saunabetreiber zu überzeugen die Hausregeln anzupassen, so dass Handys nicht mit in die Sauna genommen werden dürfen und ein Täter allen anderen Saunagästen, die sich bei Zuwiderhandlung belästigt fühlen, einige Tausend Euro Entschädigung zahlen muss. Das sollte abschrecken. Sollte nochmal ein Anwalt drüber schauen ob man das tatsächlich so machen kann.
Ich dachte bis eben, Handyverbot im Hausrecht wäre Standard in deutschen Saunas. Was zum Geier
Das Bad hier hat die Regel, dass die Linsen von Kameras abgeklebt sein müssen. Die haben extra so große auffällige Aufkleber dafür an der Kasse. Oder das Ding bleibt im Schrank.
Würde mir nicht reichen und da würde ich dann nicht hingehen. Meiner Meinung nach sollten sämtliche elektronischen Geräte ausgeschlossen sein. Denn es lässt sich ja auch nicht immer sofort erkennen ob das Gerät eine Kamera hat oder nicht.
Mein e-book reader auch?
Ganz ehrlich, ich habe keine Ahnung was aktuelle E-Book-Reader so verbaut haben - gibt bestimmt das eine oder andere Modell, das dann doch eine Kamera drin hat. Das Personal könnte das jedes Mal prüfen, oder halt auf dem viel einfacher zu kontrollierenden allgemeinen Verbot beharren.
Ja, denn den kann man halt nicht von nem Tablet mit Kamera unterscheiden. Jedenfalls nicht ohne das Gerät mal sehr genau aus der Nähe anzuschauen. Und da finde ich den Kompromiss besser, dass man halt ein gedrucktes Buch in die Sauna mitnehmen muss als das andersrum die Leute sich unwohl fühlen müssen und mit der Unsicherheit leben müssen.
Glaub nicht dass man einfach so Strafzahlungen in Hausregeln einbetten kann. Neben Hausverbot ist da wohl nicht viel drin.
Vielleicht kann man das legal öffentlich bekannt machen und Täter so an den Pranker stellen…Da bin ich mir garnicht richtig sicher. Mir fällt da das beispiel Parkplätz (von Supermärkten) ein. Wenn du da falsch parkst wirst auch abgeschleppt und darfst ne strafe bezahlen.
Aber lieber wäre mir natürlich keine Handys in der Sauna.
Vertragsrecht get da normalerweise von der Erwartungshaltung aus.
Bei Autos ist abschleppen und Bußgeld typisch. Aber niemand geht bei dem einfachen Nutzungsvertrag für Eintrittsgeld von Bußgeldern aus die zentausend mal höher liegen, oder überhaupt von Bußgeldern. Das ist die selbe Logik die dich davor schützt dass jemand so ne Klausel irgendwo böswillig versteckt.
Ich kann ja auch nicht nen Laden aufmachen dann in die Hausregeln setzen dass wer mit dem Linken Fuß eintritt sich verplichtet mir ne Million zu zahlen Frist 3 Jahre dann 3 Jahre später hunderttausen Kunden verklagen.Also das Recht geht korrekterweise davon aus das quasi keiner so Verträge ließt oder versteht, also wenn ne typische person nicht erwarten würde was drin steht wirds schwer.
Wenn man jetzt beim Eintritt jedem verbal den Kern erklärt und nen Zettel unterschreiben lässt auf dem groß steht “Ich zahl Jedem den ich hier ohne deren Erlaubniss filme oder photographiere 1000,-€” dann vielleicht. Aber dann verschreckt man sich die Kundschaft.
Und am Ende kommt man wahrscheinlich trotzdem mit jeder wackeligen Ausrede da raus.Ja okay gut so wie du es sagst macht es natürlich auch sinn.
Am einfachsten wäre halt einfach Handy oder zumindest kamera verbot. Muss man halt dann nur durchsetzen
Ich dachte immer, dass es unter das Persönlichkeitsrecht oder sowas fällt, wenn einem jemand ins Gesicht filmt. Aber das zählt dann nur bei Veröffentlichung?
Jepp
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder **öffentlich zur Schau gestellt **werden.
Geht ja nicht ins Gesicht
Das könnte tatsächlich sein, dass die Veröffentlichung erlaubt ist, solange die Person nicht identifizierbar ist. Also kann man Bilder von Genitalien anderer Menschen veröffentlichen, solange diese an einem öffentlichen Ort gemacht wurden?
Vermutlich meinst du das Recht am eigenen Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Was für ein scheiß ist das denn bitte? Deutsches Recht at its best…
Man könnte alternativ noch über das Recht am eigenen Bild gehen.
Das ist aber strafrechtlich irrelevant. Wenn der gefilmt hätte und eine Unterhaltung aufgezeichnet hätte, dann wäre noch was für die StA zu machen sein.
So bleibt der zivile Rechtsweg und den Mann auf Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Datenschutz sowie Schmerzensgeld verklagen und natürlich auf restlose Löschung der Bilder sowie auf Ausfertigung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Ja klar, aber es ist eine Möglichkeit.
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