Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?

  • kossa@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    1 day ago

    Naja gut, der letzte Satz sagt ja, sie hat geregelt, weil der Täter das Bußgeld akzeptiert hat. Finde das andere Urteil da einschlägiger. Es bezieht sich zwar auf die vorhergehende Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber die war ja schon recht wesensgleich.

    Hatten wir beide nicht neulich schon eine Diskussion wg. Art. 2 DSGVO? Hab’ da so ein Deja-Vu 😅

    • sp3ctre@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      edit-2
      1 day ago

      Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…

      Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.

      Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).

      Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.